ErwGr. 20

DIR_2015_2193 · zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft

Aufgrund der infrastrukturbedingten Einschränkungen bei bestehenden mittelgroßen Feuerungsanlagen, die Teil kleiner, isolierter Netze oder isolierter Kleinstnetze sind, und der Notwendigkeit, ihre Anbindung zu erleichtern, sollte im Fall dieser Anlagen mehr Zeit für die Anpassung an die in dieser Richtlinie festgelegten Emissionsgrenzwerte eingeräumt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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