ErwGr. 1

DIR_2015_2376 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Grenzüberschreitende Steuerumgehung bzw. Steuervermeidung, aggressive Steuerplanung und ein schädlicher Steuerwettbewerb haben sich zu einer erheblichen Herausforderung entwickelt und sind in der Union wie weltweit in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Erosion der Steuerbemessungsgrundlage hat eine beträchtliche Minderung der nationalen Steueraufkommen zur Folge, was die Mitgliedstaaten wiederum daran hindert, eine wachstumsfreundliche Steuerpolitik auf den Weg zu bringen. Die Erteilung von Steuervorbescheiden, die eine konsequente und transparente Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtern, ist auch in der Union gängige Praxis. Eine Präzisierung der Steuervorschriften für Steuerpflichtige bietet den Unternehmen Sicherheit und kann daher Investitionen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften fördern und somit zum Ziel der Weiterentwicklung des Binnenmarkts der Union, aufbauend auf den Prinzipien und Grundfreiheiten, die den Verträgen zugrunde liegen, beitragen. Vorbescheide, die steuermotivierte Gestaltungen betreffen, haben jedoch in bestimmten Fällen dazu geführt, dass künstlich erhöhte Einkünfte einer niedrigen Besteuerung in dem den Vorbescheid erteilenden, ändernden oder erneuernden Land unterworfen werden und in anderen beteiligten Ländern nur künstlich verringerte steuerpflichtige Einkünfte verbleiben. Daher ist dringend für mehr Transparenz zu sorgen. Zu diesem Zweck müssen die mit der Richtlinie 2011/16/EU des Rates (4) eingeführten Instrumente und Mechanismen gestärkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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