ErwGr. 4

DIR_2015_2376 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Einem effizienten spontanen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung stehen jedoch eine Reihe wesentlicher praktischer Hindernisse im Wege, wie etwa der Umstand, dass der den Bescheid erteilende Mitgliedstaat nach eigenem Ermessen entscheiden kann, welche anderen Mitgliedstaaten unterrichtet werden sollten. Daher sollten die ausgetauschten Informationen gegebenenfalls allen anderen Mitgliedstaaten zugänglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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Kann ich ErwGr. 4 DIR_2015_2376 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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