ErwGr. 17

DIR_2015_637 · über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG

In Drittländern wird die Union durch die Delegationen der Union vertreten, die in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Rechts der Unionsbürger auf konsularischen Schutz gemäß Artikel 35 des Vertrags über die Europäische Union beitragen. Mit dieser Richtlinie wird der bereits vom EAD und von den Delegationen der Union — insbesondere in Krisensituationen — geleistete Beitrag im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates (2), insbesondere dessen Artikel 5 Absatz 10, vollständig anerkannt und weiter verbessert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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