DIR_2015_637 · über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG
Wird ein Mitgliedstaat über ein Ersuchen um konsularischen Schutz von einer Person, die behauptet, ein nicht vertretener Bürger zu sein, informiert oder geht bei ihm ein solches Ersuchen ein, so sollte er vor der Hilfeleistung — abgesehen von äußersten Notfällen — stets unverzüglich Kontakt mit dem Mitgliedstaat aufnehmen, dessen Staatsangehörigkeit dieser Bürger besitzt, und ihm sämtliche relevanten Informationen zukommen lassen. Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der betreffende Bürger besitzt, sollte im Gegenzug unverzüglich alle für den betreffenden Fall relevanten Informationen liefern. Diese Konsultation sollte es dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Bürger besitzt, ermöglichen, die Übermittlung des Ersuchens oder des Falles zu beantragen, damit er den konsularischen Schutz selbst gewähren kann. Diese Konsultation sollte es den betreffenden Mitgliedstaaten außerdem ermöglichen, einschlägige Informationen auszutauschen, um beispielsweise zu gewährleisten, dass ein nicht vertretener Bürger sein Recht auf konsularischen Schutz gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c AEUV nicht missbräuchlich nutzt. Auf diese Richtlinie können sich Unionsbürger im Falle eines Missbrauchs nicht berufen.
Kann ich ErwGr. 24 DIR_2015_637 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.