ErwGr. 54

DIR_2015_849 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission

Angesichts des länderübergreifenden Charakters der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sind die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen außerordentlich wichtig. In dieser Richtlinie werden detaillierte Bestimmungen festgelegt, um diese Koordinierung und Zusammenarbeit zu verbessern und insbesondere sicherzustellen, dass Meldungen verdächtiger Transaktionen die zentrale Meldestelle des Mitgliedstaats, für den sie besonders relevant sind, tatsächlich erreichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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