ErwGr. 9

DIR_2016_1065 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen

Bei Einzweck-Gutscheinen, die bei der Übertragung einschließlich der Ausstellung des Einzweck-Gutscheins durch einen Steuerpflichtigen, der im eigenen Namen handelt, besteuert werden können, wird jede Übertragung, einschließlich der Ausstellung dieses Gutscheins, als Lieferung der Gegenstände oder Erbringung der Dienstleistungen angesehen, auf die sich der Einzweck-Gutschein bezieht. Ein solcher Steuerpflichtiger müsste in diesem Fall die Mehrwertsteuer auf die Gegenleistung abführen, die er für den Einzweck-Gutschein gemäß Artikel 73 der Richtlinie 2006/112/EG erhalten hat. Werden Einzweck-Gutscheine jedoch von einem Steuerpflichtigen ausgestellt oder vertrieben, der im Namen einer anderen Person handelt, würde dieser Steuerpflichtige nicht als an der zugrunde liegenden Lieferung oder Erbringung beteiligt gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 9 DIR_2016_1065 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 9 DIR_2016_1065 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.