ErwGr. 13

DIR_2016_1629 · zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG

Ein Unionszeugnis für Binnenschiffe sollte für Fahrzeuge erteilt werden, die vor ihrer Indienststellung eine technische Untersuchung erfolgreich durchlaufen haben. Mithilfe dieser technischen Untersuchung sollte festgestellt werden, ob das Fahrzeug den technischen Vorschriften dieser Richtlinie entspricht. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten berechtigt sein, jederzeit diese Entsprechung zu überprüfen und zu prüfen, ob an Bord ein gültiges Unionszeugnis für Binnenschiffe mitgeführt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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