ErwGr. 3

DIR_2016_1855 · zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Herstellung von entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen — Kollagen und Gelatine — neu und gab ihre Stellungnahme (2) am 14. Juli 2015 ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel bei bestimmungsgemäßer Verwendung und mit den vorgeschlagenen RHG von 3 mg/kg in Kollagen und Kollagenderivaten sowie von 0,009 mg/kg in Gelatine keine Sicherheitsbedenken aufwirft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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