ErwGr. 4

DIR_2016_1855 · zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden

Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Entfernung von Fett aus tierischen Proteinrohstoffen zuzulassen, sofern der Rückstandsgehalt von Dimethylether in Kollagen und Kollagenderivaten höchstens 3 mg/kg und in Gelatine höchstens 0,009 mg/kg beträgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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