ErwGr. 16

DIR_2016_1919 · über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt. Die Mitgliedstaaten sollten berechtigt sein, Prozesskostenhilfe in nicht in dieser Richtlinie vorgesehenen Fällen zu bewilligen, wenn beispielsweise nicht ausdrücklich in dieser Richtlinie genannte Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen vorgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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