ErwGr. 23

DIR_2016_1919 · über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Grundrecht auf Prozesskostenhilfe gemäß der Charta und der EMRK geachtet wird. Hierbei sollten sie die Grundsätze und Leitlinien der Vereinten Nationen für den Zugang zu Prozesskostenhilfe in Strafjustizsystemen beachten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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