ErwGr. 22

DIR_2016_1919 · über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Um sicherzustellen, dass gesuchte Personen tatsächlich Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass gesuchte Personen bis zu ihrer Übergabe oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung, diese nicht zu übergeben, rechtskräftig wird, Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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