ErwGr. 44

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Öffentliche Stellen sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen bereitstellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit sollte gegebenenfalls die vorgesehenen barrierefrei zugänglichen Alternativen beinhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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