ErwGr. 5

DIR_2016_2258 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Es ist daher notwendig, dass Steuerbehörden Zugang zu Informationen, Verfahren, Unterlagen und Mechanismen der Geldwäschebekämpfung gewährt wird, damit sie ihren Pflichten zur Überwachung der korrekten Anwendung der Richtlinie 2011/16/EU nachkommen können und damit das Funktionieren aller in jener Richtlinie vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden gewährleistet ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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