ErwGr. 6

DIR_2016_2258 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die vorliegende Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Wenn in dieser Richtlinie bestimmt, dass den Steuerbehörden der Zugang zu personenbezogenen Daten gesetzlich zu gewähren ist, erfordert das — unbeschadet der Verfassungsordnung des betreffenden Mitgliedstaats — nicht zwingend einen parlamentarischen Rechtsakt. Eine solche Vorschrift sollte jedoch klar und präzise sein, und ihre Anwendung sollte für diejenigen, die ihr unterliegen, im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klar und vorhersehbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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