ErwGr. 11

DIR_2016_2341 · über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Diese Richtlinie trägt den Grundrechten und Grundsätzen Rechnung, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf Eigentum, dem Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen sowie dem Anspruch auf ein hohes Verbraucherschutzniveau, vor allem durch Gewährleistung eines höheren Maßes an Transparenz im Bereich der Altersversorgung, durch eine fundierte persönliche Finanz- und Altersvorsorgeplanung sowie durch die Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von EbAV und der grenzüberschreitenden Übertragung von Altersversorgungssystemen. Diese Richtlinie ist im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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