ErwGr. 51

DIR_2016_2341 · über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Natürliche Personen benötigen einen eindeutigen Überblick über ihre im Rahmen von gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgungssystemen erworbenen Rentenanwartschaften, insbesondere, wenn diese Anwartschaften in mehr als einem Mitgliedstaat erworben wurden. Ein solcher Überblick könnte erzielt werden, wenn in der gesamten Union Pensions- und Rentenaufzeichnungsdienste geschaffen würden, ähnlich denen, die bereits in einigen Mitgliedstaaten infolge des Weißbuchs der Kommission vom 16. Februar 2012 mit dem Titel „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“, das die Entwicklung solcher Dienste fördert, eingerichtet wurden..

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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