zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
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- Art. 1Gegenstand und Ziele
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 5Fristen für die Speicherung und Überprüfung
- Art. 6Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- Art. 7Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
- Art. 8Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 9Besondere Verarbeitungsbedingungen
- Art. 10Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 11Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Art. 12Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Art. 13Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- Art. 14Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 15Einschränkung des Auskunftsrechts
- Art. 16Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 17Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Art. 18Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
- Art. 19Pflichten des Verantwortlichen
- Art. 20Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art. 21Gemeinsam Verantwortliche
- Art. 22Auftragsverarbeiter
- Art. 23Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art. 24Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 25Protokollierung
- Art. 26Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Art. 27Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art. 28Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
- Art. 29Sicherheit der Verarbeitung
- Art. 30Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Art. 31Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Art. 32Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Art. 33Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Art. 34Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Art. 35Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
- Art. 36Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art. 37Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art. 38Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art. 39Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
- Art. 40Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
- Art. 41Aufsichtsbehörde
- Art. 42Unabhängigkeit
- Art. 43Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Art. 44Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Art. 45Zuständigkeit
- Art. 46Aufgaben
- Art. 47Befugnisse
- Art. 48Meldung von Verstößen
- Art. 49Tätigkeitsbericht
- Art. 50Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 51Aufgaben des Ausschusses
- Art. 52Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Art. 53Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Art. 54Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Art. 55Vertretung von betroffenen Personen
- Art. 56Recht auf Schadenersatz
- Art. 57Sanktionen
- Art. 58Ausschussverfahren
- Art. 59Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
- Art. 60Bestehende Unionsrechtsakte
- Art. 61Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
- Art. 62Berichte der Kommission
- Art. 63Umsetzung
- Art. 64Inkrafttreten
- Art. 65Adressaten
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.