ErwGr. 50

DIR_2016_800 · über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Es sollte möglich sein, Kinder mit jungen Erwachsenen zu inhaftieren, es sei denn, dies widerspricht dem Kindeswohl. Es obliegt den Mitgliedstaaten festzulegen, welche Personen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren als junge Erwachsene gelten. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, festzulegen, dass Personen, die über 24 Jahre alt sind, nicht als junge Erwachsene eingestuft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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