ErwGr. 23

DIR_2016_801 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit

Eine Au-pair-Tätigkeit trägt zur Förderung persönlicher Kontakte bei, denn sie bietet Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ihr Wissen über die Mitgliedstaaten und ihre kulturellen Verbindungen zu diesen Staaten zu vertiefen. Gleichzeitig könnten Drittstaatsangehörige als Au-pair-Kräfte der Gefahr des Missbrauchs ausgesetzt sein. Um Au-pair-Kräften eine faire Behandlung zu garantieren und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Au-pair-Kräften anwenden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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