über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit
DIR_2016_801 · 111 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Günstigere Bestimmungen
- Art. 5Grundsätze
- Art. 6Anzahl der Zulassungen
- Art. 7Allgemeine Bedingungen
- Art. 8Besondere Bedingungen für Forscher
- Art. 9Zulassung von Forschungseinrichtungen
- Art. 10Aufnahmevereinbarung
- Art. 11Besondere Bedingungen für Studenten
- Art. 12Besondere Bedingungen für Schüler
- Art. 13Besondere Bedingungen für Praktikanten
- Art. 14Besondere Bedingungen für Freiwillige
- Art. 15Zulassung von Hochschuleinrichtungen, Bildungseinrichtungen, für Freiwilligendienste zuständigen Organisationen oder Praktikanten aufnehmenden Einrichtungen
- Art. 16Besondere Bedingungen für Au-pair-Kräfte
- Art. 17Aufenthaltstitel
- Art. 18Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
- Art. 19Zusätzliche Informationen
- Art. 20Ablehnungsgründe
- Art. 21Gründe für die Entziehung oder Nichtverlängerung von Aufenthaltstiteln
- Art. 22Gleichbehandlung
- Art. 23Lehrtätigkeit von Forschern
- Art. 24Erwerbstätigkeit von Studenten
- Art. 25Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung von Forschern und Studenten
- Art. 26Familienangehörige von Forschern
- Art. 27Mobilität innerhalb der Union
- Art. 28Kurzfristige Mobilität von Forschern
- Art. 29Langfristige Mobilität von Forschern
- Art. 30Mobilität der Familienangehörigen von Forschern
- Art. 31Mobilität von Studenten
- Art. 32Schutzmaßnahmen und Sanktionen in Mobilitätsfällen
- Art. 33Sanktionen gegen aufnehmende Einrichtungen
- Art. 34Verfahrensgarantien und Transparenz
- Art. 35Transparenz und Zugang zu Informationen
- Art. 36Gebühren
- Art. 37Zusammenarbeit zwischen Kontaktstellen
- Art. 38Statistik
- Art. 39Berichterstattung
- Art. 40Umsetzung
- Art. 41Aufhebung
- Art. 42Inkrafttreten
- Art. 43Adressaten
über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.