ErwGr. 42

DIR_2016_801 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit

Sind die übermittelten Angaben unvollständig, sollten die Mitgliedstaaten dem Antragsteller innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen, welche zusätzlichen Informationen erforderlich sind, und eine angemessene Frist für deren Vorlage festlegen. Werden die Zusatzinformationen nicht fristgerecht erteilt, so kann der Antrag abgelehnt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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