ErwGr. 60

DIR_2016_801 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit

Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass der Öffentlichkeit insbesondere über das Internet geeignete und regelmäßig aktualisierte Informationen über die zu den Zwecken dieser Richtlinie zugelassenen aufnehmenden Einrichtungen und über die Bedingungen und Verfahren für die zu den Zwecken dieser Richtlinie erfolgende Zulassung von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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