ErwGr. 12

DIR_2016_881 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Der verpflichtende automatische Austausch länderbezogener Berichte zwischen den Mitgliedstaaten sollte in jedem Fall auch die Übermittlung bestimmter Basisinformationen umfassen, zu denen diejenigen Mitgliedstaaten Zugang hätten, in denen gemäß den im Bericht enthaltenen Informationen eine oder mehrere Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe entweder steuerlich ansässig oder in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten, denen sie über eine Betriebsstätte nachgehen, steuerpflichtig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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