ErwGr. 13

DIR_2016_881 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand sowohl für die Steuerverwaltungen als auch für die multinationalen Unternehmensgruppen so gering wie möglich zu halten, gilt es, Vorschriften festzulegen, die den internationalen Entwicklungen Rechnung tragen, und positiv zu ihrer Umsetzung beizutragen. Am 19. Juli 2013 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihren Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (im Folgenden „BEPS-Aktionsplan“) veröffentlicht, der eine wichtige Initiative zur Änderung der bestehenden internationalen Steuervorschriften darstellt. Am 5. Oktober 2015 hat die OECD ihre Abschlussberichte vorgelegt, die von den Finanzministern der G20 gebilligt wurden. Auf der Tagung vom 15. und 16. November 2015 wurde das Maßnahmenpaket der OECD auch von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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