ErwGr. 16

DIR_2016_881 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Wenn ein Mitgliedstaat feststellt, dass ein anderer Mitgliedstaat es über einen längeren Zeitraum hinweg versäumt hat, länderbezogene Berichte automatisch bereitzustellen, sollte er sich bemühen, den genannten Mitgliedstaat zu konsultieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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