ErwGr. 17

DIR_2016_881 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Insbesondere sollte bei Maßnahmen der Union im Bereich der länderbezogenen Berichterstattung auch weiterhin künftigen Entwicklungen auf OECD-Ebene Rechnung getragen werden. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten als Referenz oder zur Auslegung der Richtlinie den von der OECD erstellten Abschlussbericht 2015 zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Projekts „Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ heranziehen, um eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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