ErwGr. 6

DIR_2016_881 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Im länderbezogenen Bericht sollten multinationale Unternehmensgruppen jährlich und für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen sie einer Geschäftstätigkeit nachgehen, die Höhe ihrer Erträge, ihrer Vorsteuergewinne sowie ihrer bereits gezahlten und noch zu zahlenden Ertragsteuern angeben. Außerdem sollten sie Angaben zur Zahl ihrer Beschäftigten, ihrem ausgewiesenen Kapital, ihren einbehaltenen Gewinnen und ihren materiellen Vermögenswerten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten machen. Schließlich sollten sie alle Geschäftseinheiten der Gruppe nennen, die in einem bestimmten Steuerhoheitsgebiet tätig sind, und Informationen zu den von den einzelnen Geschäftseinheiten ausgeübten Geschäftstätigkeiten liefern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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