ErwGr. 8

DIR_2016_881 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, muss die Union für einen fairen Wettbewerb zwischen den multinationalen Unternehmensgruppen in der Union und den multinationalen Unternehmensgruppen aus Drittländern mit einer oder mehreren Geschäftseinheiten in der Union sorgen. Beide sollten daher der Berichterstattungspflicht unterliegen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten jedoch bei einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Geschäftseinheit, die weder die oberste Muttergesellschaft noch die vertretende Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe ist, die Berichterstattungspflicht für ein Jahr aussetzen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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