ErwGr. 33

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Die Mitgliedstaaten sollten für Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen, die Endkunden bezüglich Versicherungsanlageprodukte beraten oder ihnen diese Produkte verkaufen, sicherstellen, dass sie über ein angemessenes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf die angebotenen Produkte verfügen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Anbetracht der gestiegenen Komplexität und der fortlaufenden Innovationen bei der Konzeption von Versicherungsanlageprodukten besonders wichtig. Der Kauf eines Versicherungsanlageprodukts birgt Risiken, und die Anleger sollten sich auf die Informationen und die Qualität der gebotenen Bewertungen verlassen können. Zudem sollten die Angestellten über genug Zeit und Ressourcen verfügen, damit sie den Kunden alle relevanten Informationen über die angebotenen Produkte erteilen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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