ErwGr. 38

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

In den Mitgliedstaaten muss es angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Abhilfeverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvertreibern und Kunden geben; dabei sollte gegebenenfalls auf bestehende Verfahren zurückgegriffen werden. Diese Verfahren sollten für Streitigkeiten verfügbar sein, die im Rahmen dieser Richtlinie festgelegte Rechte und Pflichten betreffen. Solche außergerichtlichen Beschwerde- und Abhilfeverfahren sollen auf eine schnellere und kostengünstigere Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Kunden abzielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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