ErwGr. 40

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Kunden sollten vorab genaue Informationen über den Status der Personen, die Versicherungsprodukte vertreiben, und über die Art der Vergütung, die sie dafür beziehen, erhalten. Die betreffenden Informationen sollten dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. So können gegebenenfalls die Verbindung zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Vermittler sowie die Art der vom Vermittler bezogenen Vergütung deutlich gemacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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