Art. 74 – Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen

DIR_2017_1132 · über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Sind mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals von einer gesonderten Abstimmung zumindest jeder Gattung derjenigen Aktionäre abhängig, deren Rechte durch die Maßnahme berührt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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