über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts
DIR_2017_1132 · 254 Normen
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- ErwGr. 78
- ErwGr. 79
- ErwGr. 80
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Erforderliche Angaben, die in der Satzung oder im Errichtungsakt enthalten sein müssen
- Art. 4Erforderliche Angaben, die in der Satzung, im Errichtungsakt oder in gesonderten Schriftstücken enthalten sein müssen
- Art. 5Genehmigung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Art. 6Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern
- Art. 7Allgemeine Bestimmungen und gesamtschuldnerische Haftung
- Art. 8Auswirkung der Offenlegung in Bezug auf Dritte
- Art. 9Handlungen der Organe der Gesellschaft und deren Vertretung
- Art. 10Öffentliche Beurkundung des Errichtungsaktes und der Satzung
- Art. 11Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Gesellschaft
- Art. 12Wirkungen der Nichtigkeit
- Art. 13Anwendungsbereich
- Art. 14Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
- Art. 15Änderungen von Urkunden und Angaben
- Art. 16Offenlegung im Register
- Art. 17Aktuelle Informationen über die nationalen Rechtsvorschriften über die Rechte Dritter
- Art. 18Zugang zu elektronischen Kopien von Urkunden und Angaben
- Art. 19Gebühren für den Zugang zu Urkunden und Angaben
- Art. 20Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung einer Gesellschaft aus dem Register
- Art. 21Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden und Angaben
- Art. 22System der Registervernetzung
- Art. 23Entwicklung und Betrieb der Plattform
- Art. 24Durchführungsrechtsakte
- Art. 25Finanzierung
- Art. 26Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
- Art. 27Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen
- Art. 28Maßregeln
- Art. 29Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung
- Art. 30Offenzulegende Urkunden und Angaben
- Art. 31Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung
- Art. 32Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden
- Art. 33Offenlegung beim Vorliegen mehrerer Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat
- Art. 34Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung der Gesellschaft aus dem Register
- Art. 35Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
- Art. 36Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung
- Art. 37Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
- Art. 38Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung
- Art. 39Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
- Art. 40Maßregeln
- Art. 41Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen
- Art. 42Ausnahmen von den für Zweigniederlassungen im Hinblick auf die Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung geltenden Vorschriften
- Art. 43Kontaktausschuss
- Art. 44Allgemeine Bestimmungen
- Art. 45Mindestkapital
- Art. 46Vermögensgegenstände
- Art. 47Ausgabekurs der Aktien
- Art. 48Leistung von Einlagen auf ausgegebene Aktien
- Art. 49Sachverständigenbericht über Einlagen, die nicht Bareinlagen sind
- Art. 50Ausnahme vom Erfordernis eines Sachverständigenberichts
- Art. 51Sacheinlagen ohne Sachverständigenbericht
- Art. 52Bedeutende Akquisition nach der Gründung der Gesellschaft oder der Genehmigung zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit
- Art. 53Verpflichtung der Aktionäre, ihre Einlagen zu leisten
- Art. 54Garantien bei der Umwandlung der Gesellschaft
- Art. 55Änderungen der Satzung oder des Errichtungsakts
- Art. 56Allgemeine Bestimmungen zur Ausschüttung
- Art. 57Rückgewährung unrechtmäßiger Ausschüttungen
- Art. 58Schwere Verluste des gezeichneten Kapitals
- Art. 59Keine Zeichnung von eigenen Aktien
- Art. 60Erwerb eigener Aktien
- Art. 61Abweichung von den Regelungen über den Erwerb eigener Aktien
- Art. 62Folgen des unrechtmäßigen Erwerbs eigener Aktien
- Art. 63Besitz eigener Aktien und Erstellung von Lageberichten beim Erwerb eigener Aktien
- Art. 64Finanzielle Unterstützung durch eine Gesellschaft beim Erwerb eigener Aktien durch einen Dritten
- Art. 65Zusätzliche Schutzvorkehrungen für Transaktionen mit nahe stehenden Parteien
- Art. 66Inpfandnahme eigener Aktien
- Art. 67Zeichnung, Erwerb oder Besitz von Aktien durch eine andere Gesellschaft, bei der die Aktiengesellschaft über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder auf die sie einen beherrschenden Einfluss ausüben kann
- Art. 68Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung
- Art. 69Leistung von Einlagen auf Aktien
- Art. 70Einlagen, die nicht Bareinlagen sind, auf Aktien
- Art. 71Nicht voll gezeichnete Kapitalerhöhung
- Art. 72Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Bareinlagen
- Art. 73Entscheidung der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
- Art. 74Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen
- Art. 75Sicherheiten für Gläubiger im Falle einer Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
- Art. 76Abweichungen von den Schutzvorkehrungen für Gläubiger bei Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
- Art. 77Herabsetzung des gezeichneten Kapitals und Mindestkapital
- Art. 78Tilgung des gezeichneten Kapitals ohne dessen Herabsetzung
- Art. 79Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Zwangseinziehung von Aktien
- Art. 80Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Einziehung von Aktien, die von einer Gesellschaft selbst oder einer für Rechnung der Gesellschaft handelnden Person erworben werden
- Art. 81Tilgung des gezeichneten Kapitals oder dessen Herabsetzung durch Einziehung von Aktien im Falle mehrerer Aktiengattungen
- Art. 82Voraussetzungen für den Rückerwerb von Aktien
- Art. 83Abstimmungserfordernisse bei Entscheidungen der Hauptversammlung
- Art. 84Abweichende Bestimmungen
- Art. 85Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden
- Art. 86Übergangsbestimmungen
- Art. 87Allgemeine Bestimmungen
- Art. 88Regelungen über die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Gründung einer neunen Gesellschaft
- Art. 89Definition der „Verschmelzung durch Aufnahme“
- Art. 90Definition der „Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft“
- Art. 91Verschmelzungsplan
- Art. 92Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
- Art. 93Zustimmung der Hauptversammlung jeder der sich verschmelzenden Gesellschaften
- Art. 94Verschmelzung ohne Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft
- Art. 95Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Verschmelzung
- Art. 96Prüfung des Verschmelzungsplans durch Sachverständige
- Art. 97Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre
- Art. 98Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
- Art. 99Schutz der Gläubigerinteressen der sich verschmelzenden Gesellschaften
- Art. 100Schutz der Interessen der Anleihegläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften
- Art. 101Schutz der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind
- Art. 102Öffentliche Beurkundung der Unterlagen
- Art. 103Wirksamwerden der Verschmelzung
- Art. 104Formalitäten der Offenlegung einer Verschmelzung
- Art. 105Folgen einer Verschmelzung
- Art. 106Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der übertragenden Gesellschaft
- Art. 107Zivilrechtliche Haftung der Sachverständigen, die für die übertragende Gesellschaft Berichte erstellen
- Art. 108Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Verschmelzung
- Art. 109Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft
- Art. 110Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft, der alle Aktien und alle sonstigen Anteile der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
- Art. 111Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung
- Art. 112Aktien im Besitz der übernehmenden Gesellschaft oder im Besitz für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft
- Art. 113Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch eine Gesellschaft, der mindestens 90 % der Aktien der übertragenden Gesellschaft gehören
- Art. 114Befreiung von für Verschmelzungen durch Aufnahme geltenden Anforderungen
- Art. 115Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine Gesellschaft, der 90 % oder mehr der Aktien der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
- Art. 116Verschmelzung durch bare Zuzahlung in Höhe von über 10 %
- Art. 117Verschmelzung ohne Erlöschen sämtlicher übertragender Gesellschaften
- Art. 118Allgemeine Bestimmungen
- Art. 119Begriffsbestimmungen
- Art. 120Sonderregeln zum Anwendungsbereich
- Art. 121Voraussetzungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen
- Art. 122Gemeinsamer Plan für grenzüberschreitende Verschmelzungen
- Art. 123Bekanntmachung
- Art. 124Bericht des Leitungs- oder Verwaltungsorgans
- Art. 125Bericht unabhängiger Sachverständiger
- Art. 126Zustimmung der Gesellschafterversammlung
- Art. 127Vorabbescheinigung
- Art. 128Überprüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Art. 129Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Art. 130Eintragung
- Art. 131Wirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Art. 132Vereinfachte Formalitäten
- Art. 133Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Art. 134Gültigkeit
- Art. 135Allgemeine Bestimmungen zur Spaltung
- Art. 136Definition der „Spaltung durch Übernahme“
- Art. 137Spaltungsplan
- Art. 138Bekanntmachung des Spaltungsplans
- Art. 139Zustimmung der Hauptversammlung jeder der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften
- Art. 140Abweichung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung einer begünstigten Gesellschaft
- Art. 141Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Spaltung
- Art. 142Prüfung des Spaltungsplans durch Sachverständige
- Art. 143Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre
- Art. 144Vereinfachte Formalitäten
- Art. 145Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
- Art. 146Schutz der Interessen der Gläubiger der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften; gesamtschuldnerische Haftung der begünstigten Gesellschaften
- Art. 147Schutz der Ansprüche der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind
- Art. 148Öffentliche Beurkundung der Unterlagen
- Art. 149Wirksamwerden der Spaltung
- Art. 150Formalitäten der Offenlegung
- Art. 151Folgen einer Spaltung
- Art. 152Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der gespaltenen Gesellschaft
- Art. 153Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Spaltung
- Art. 154Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung der gespaltenen Gesellschaft
- Art. 155Definition der „Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften“
- Art. 156Anwendung von Vorschriften über die Spaltung durch Übernahme
- Art. 157Spaltung unter Aufsicht eines Gerichts
- Art. 158Spaltung durch bare Zuzahlung, die den Satz von 10 % übersteigt
- Art. 159Spaltung ohne Erlöschen der gespalteten Gesellschaft
- Art. 160Übergangsbestimmungen
- Art. 161Datenschutz
- Art. 162Berichterstattung, regelmäßiger Dialog über das System der Registervernetzung und Überprüfung
- Art. 163Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 164Ausschussverfahren
- Art. 165Informationsaustausch
- Art. 166Aufhebung
- Art. 167Inkrafttreten
- Art. 168Adressaten
- Anhang IKATEGORIEN VON GESELLSCHAFTEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSÄTZE 1 UND 2, ARTIKEL 44 ABSÄTZE 1 UND 2, ARTIKEL 45 ABSATZ 2, ARTIKEL 87 ABSÄTZE 1 UND 2 UND ARTIKEL 135 ABSATZ 1
- Anhang IIKATEGORIEN VON GESELLSCHAFTEN GEMÄSS ARTIKEL 7 ABSATZ 1 UND ARTIKEL 13, ARTIKEL 29 ABSATZ 1, ARTIKEL 36 ABSATZ 1, ARTIKEL 67 ABSATZ 1 UND ARTIKEL 119 NUMMER 1 BUCHSTABE a
- Anhang IVENTSPRECHUNGSTABELLE
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