Art. 21 – Überprüfung

DIR_2017_1852 · über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union

Die Kommission bewertet die Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 30. Juni 2024 und legt dem Rat einen Bericht vor. Diesem Bericht wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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