ErwGr. 15

DIR_2017_2399 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge

Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, vorzuschreiben, dass diese Richtlinie weiterhin gelten sollte, wenn die emittierenden Unternehmen insbesondere wegen der Veräußerung ihrer Kredit- oder Anlagetätigkeiten an eine dritte Partei nicht mehr dem Sanierungs- und Abwicklungsrahmen der Union unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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