ErwGr. 4

DIR_2017_541 · zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates

Die Bedrohung durch den Terrorismus hat in den letzten Jahren zugenommen und sich rasch gewandelt. Als „ausländische terroristische Kämpfer“ bezeichnete Personen reisen für terroristische Zwecke ins Ausland. Von zurückkehrenden ausländischen terroristischen Kämpfern geht eine erhöhte Sicherheitsbedrohung für alle Mitgliedstaaten aus. Ausländische terroristische Kämpfer wurden mit unlängst verübten oder geplanten Anschlägen in mehreren Mitgliedstaaten in Verbindung gebracht. Darüber hinaus sehen sich die Union und ihre Mitgliedstaaten einer zunehmenden Bedrohung durch Personen gegenüber, die sich von im Ausland agierenden terroristischen Vereinigungen inspirieren oder anweisen lassen, selber aber in Europa bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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