ErwGr. 6

DIR_2017_541 · zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates

Unter Berücksichtigung der Entwicklung der terroristischen Bedrohung für die Union und die Mitgliedstaaten und der rechtlichen Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten aus dem Völkerrecht sollte die Definition terroristischer Straftatbestände, von Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, in allen Mitgliedstaaten weiter angeglichen werden, damit auch Verhaltensweisen, die insbesondere im Zusammenhang mit ausländischen terroristischen Kämpfern und der Terrorismusfinanzierung stehen, umfassender erfasst werden. Diese Verhaltensweisen sollten auch dann strafbar sein, wenn sie über das Internet, einschließlich der sozialen Medien, begangen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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