ErwGr. 21

DIR_2017_828 · zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre

Die Vermögensverwalter sollten zudem gegenüber den institutionellen Anlegern die Zusammensetzung, die Umsätze und die Umsatzkosten ihres Portfolios sowie ihre Politik in Bezug auf die Wertpapierleihe offenlegen. Der Umfang des Portfolioumsatzes ist ein wichtiger Indikator dafür, ob die Prozesse des Vermögensverwalters in vollem Umfang an die identifizierte Strategie und die Interessen des institutionellen Anlegers angepasst sind, und er zeigt an, ob der Vermögensverwalter Wertpapiere für einen Zeitraum hält, der es ihm ermöglicht, sich wirksam in die Gesellschaft einzubringen. Hohe Portfolioumsätze können ein Anzeichen für eine mangelnde Überzeugung bei Investitionsentscheidungen und für ein impulsgetriebenes Verhalten sein. Beides ist wahrscheinlich nicht im besten langfristigen Interesse des institutionellen Anlegers, insbesondere da ein höherer Umsatz zu höheren Kosten führt, die dem Anleger entstehen, und Einfluss auf Systemrisiken haben kann. Andererseits kann ein unerwartet niedriger Umsatz auf mangelnde Aufmerksamkeit für das Risikomanagement oder eine Verlagerung in Richtung eines passiveren Investitionsansatzes hindeuten. Die Wertpapierleihe, bei der die Aktien der Anleger tatsächlich unter Vereinbarung eines Rückkaufsrechts verkauft werden, kann im Hinblick auf die Mitwirkung der Aktionäre zu Kontroversen führen. Verkaufte Anteile müssen für die Zwecke der Mitwirkung, einschließlich der Stimmabgabe in Hauptversammlungen, zurückgerufen werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Vermögensverwalter über seine Politik in Bezug auf die Wertpapierleihe und darüber Bericht erstattet, wie sie angewendet wird, um seine Mitwirkungstätigkeiten zu verwirklichen, insbesondere zum Zeitpunkt der Hauptversammlung der Gesellschaften, in die investiert wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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