DIR_2017_828 · zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
Um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Vergütungspolitik in Einklang mit dieser Politik steht, sollte den Aktionären das Recht eingeräumt werden, über den Vergütungsbericht der Gesellschaft abzustimmen. Um Unternehmenstransparenz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen, sollte der Vergütungsbericht klar und verständlich sein und einen umfassenden Überblick über die Vergütung von einzelnen Mitgliedern der Unternehmensleitung während des letzten Geschäftsjahres enthalten. Stimmen die Aktionäre gegen den Vergütungsbericht, sollte die Gesellschaft im nächsten Vergütungsbericht darlegen, wie der Abstimmung der Aktionäre Rechnung getragen wurde. Als Alternative zur Abstimmung über den Vergütungsbericht sollten die Mitgliedstaaten allerdings für kleine und mittlere Unternehmen vorsehen können, dass der Vergütungsbericht den Aktionären nur zur Erörterung in der Hauptversammlung als eigener Tagesordnungspunkt vorgelegt wird. Wenn ein Mitgliedstaat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sollte die Gesellschaft im nächsten Vergütungsbericht darlegen, wie der Erörterung in der Hauptversammlung Rechnung getragen wurde.
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