ErwGr. 33

DIR_2017_828 · zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre

Die Offenlegung der Vergütung einzelner Mitglieder der Unternehmensleitung und die Veröffentlichung des Vergütungsberichts zielen darauf ab, für mehr Unternehmenstransparenz, eine verbesserte Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung sowie eine bessere Überwachung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung durch die Aktionäre zu sorgen. Hierdurch wird eine notwendige Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte und die Mitwirkung der Aktionäre im Bereich der Vergütung geschaffen. Insbesondere ist die Offenlegung solcher Informationen gegenüber den Aktionären notwendig, damit sie die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung beurteilen und ihre Ansichten zu den Modalitäten und der Höhe der Vergütung sowie zu der Verknüpfung von Vergütung und Leistung jedes einzelnen Mitglieds der Unternehmensleitung äußern können, um potentielle Situationen zu korrigieren, in denen der Betrag der Vergütung eines einzelnen Mitglieds der Unternehmensleitung angesichts seiner individuellen Leistung und der Leistung der Gesellschaft nicht gerechtfertigt ist. Die Veröffentlichung des Vergütungsberichts ist notwendig, damit nicht nur die Aktionäre sondern auch potentielle Anleger und an der Gesellschaft interessierte Akteure die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung und die Frage beurteilen können, inwieweit diese Vergütung mit der Leistung der Gesellschaft korreliert und wie die Gesellschaft ihre Vergütungspolitik in der Praxis umsetzt. Die Offenlegung und Veröffentlichung anonymisierter Vergütungsberichte würde die Erreichung dieser Ziele nicht ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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