ErwGr. 6

DIR_2018_1695 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug

Obwohl die Sondermaßnahme des Schnellreaktionsmechanismus gemäß Artikel 199b der Richtlinie 2006/112/EG bisher noch nicht zum Einsatz kam, sind die Mitgliedstaaten der Auffassung, dass sie als nützliches Instrument und als Vorsichtsmaßnahme gegen außergewöhnliche Fälle des Mehrwertsteuerbetrugs beibehalten werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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