ErwGr. 11

DIR_2018_1808 · zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten

Teilt ein Mitgliedstaat der Kommission mit, dass sich ein Mediendiensteanbieter in dem die Rechtshoheit innehabenden Mitgliedstaat niedergelassen hat, um strengere Bestimmungen in den von der Richtlinie 2010/13/EU koordinierten Bereichen, denen dieser Anbieter unterliegen würde, wenn er im mitteilenden Mitgliedstaat niedergelassen wäre, zu umgehen, sollte er glaubwürdige und ordnungsgemäß begründete Belege hierfür vorlegen. Diese Belege sollten eine Reihe untermauernder Fakten enthalten, die es gestatten, eine solche Umgehung nach vernünftigem Ermessen festzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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