ErwGr. 148

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Interoperabilität ist für die Endnutzer von Nutzen und ein wichtiges Ziel dieses Rechtsrahmens. Die Förderung der Interoperabilität ist eines der Ziele der nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden, wie sie in diesem Rechtsrahmen festgelegt sind. Dieser Rechtsrahmen sieht außerdem vor, dass die Kommission als Grundlage für die Förderung der Harmonisierung auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation ein Verzeichnis von Normen oder Spezifikationen für die Bereitstellung von Diensten, technischen Schnittstellen oder Netzfunktionen veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung veröffentlichter Normen oder Spezifikationen in dem Maße fördern, wie es zur Gewährleistung der Interoperabilität der Dienste und zur Verbesserung der Auswahlmöglichkeiten der Nutzer unbedingt erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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