ErwGr. 149

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Gegenwärtig hängen die durchgehende Konnektivität und der Zugang zu Notdiensten davon ab, dass die Endnutzer nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste nutzen. Künftige technische Entwicklungen beziehungsweise eine verstärkte Nutzung nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste könnten eine unzureichende Interoperabilität zwischen den Kommunikationsdiensten mit sich bringen. Dies könnte zu erheblichen Marktzutrittsschranken und Hindernissen für weitergehende Innovationen führen und die tatsächliche durchgehende Konnektivität zwischen Endnutzern merklich gefährden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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