ErwGr. 204

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Beabsichtigt ein vertikal integriertes Unternehmen die Veräußerung eines wesentlichen Teils oder der Gesamtheit der Anlagen seines Ortsanschlussnetzes an eine separate Rechtsperson mit anderem Eigentümer oder durch Errichtung eines getrennten Geschäftsbereichs für die Zugangsprodukte, so sollte die nationale Regulierungsbehörde die Folgen der beabsichtigten Transaktion einschließlich aller von diesem Unternehmen angebotenen Verpflichtungszusagen hinsichtlich des Zugangs für alle bestehenden Regulierungsverpflichtungen, die dem vertikal integrierten Unternehmen auferlegt wurden, prüfen, um die Vereinbarkeit neuer Vorkehrungen mit dieser Richtlinie zu gewährleisten. Die betreffende nationale Regulierungsbehörde sollte eine neue Analyse der Märkte vornehmen, auf denen das getrennte Unternehmen tätig ist, und Verpflichtungen entsprechend auferlegen, aufrechterhalten, ändern oder aufheben. Dazu sollte die nationale Regulierungsbehörde in der Lage sein, Informationen von dem Unternehmen einzuholen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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