ErwGr. 249

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die Mitgliedstaaten sollten die Bereitstellung von Nummerierungsressourcen über Luftschnittstellen (Over-the-Air — OTA) fördern, um den Wechsel zwischen Anbietern elektronischer Kommunikation zu erleichtern. Eine OTA-Bereitstellung von Nummerierungsressourcen ermöglicht die Neuprogrammierung von Kommunikationseinrichtungen und -kennungen, ohne dass ein physischer Zugang zu den betreffenden Geräten erforderlich wird. Dieses Merkmal ist insbesondere für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation (M2M) wichtig, d. h. für Dienste, bei denen eine automatische Übermittlung von Daten und Informationen zwischen Geräten oder Software-Anwendungen ohne oder nur mit geringfügiger menschlicher Beteiligung stattfindet. Anbieter solcher M2M-Dienste haben aufgrund der Nutzung über große Entfernungen hinweg oder aufgrund der Anzahl der installierten Geräte oder aufgrund ihrer Nutzungsmuster unter Umständen keine Möglichkeit des physischen Zugriffs auf diese Geräte. Angesichts des wachsenden M2M-Marktes und immer modernerer Technologien sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein, durch die Förderung der OTA-Bereitstellung die Technologieneutralität zu wahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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