ErwGr. 247

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen Nummerierungsressourcen eines anderen Mitgliedstaats genutzt werden, haben keine Kontrolle über diese Nummerierungsressourcen. Daher ist es entscheidend, dass die nationale Regulierungsbehörde oder eine andere zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der die Rechte der exterritorialen Nutzung erteilt, auch für den effektiven Schutz der Endnutzer in den Mitgliedstaaten, in denen diese Nummern genutzt werden, sorgen sollten. Im Hinblick auf einen effektiven Schutz sollten die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden, die Rechte der exterritorialen Nutzung erteilen, daran Bedingungen gemäß dieser Richtlinie bezüglich der Einhaltung –durch den Anbieter — der Verbraucherschutzvorschriften und anderer Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung von Nummerierungsressourcen in den Mitgliedstaaten, in denen diese Ressourcen genutzt werden, knüpfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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