ErwGr. 261

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Damit die Endnutzer ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können, ist es unerlässlich, dass ihnen die benötigten relevanten Informationen vor Vertragsabschluss verständlich abgefasst vorliegen, und zwar auf einem dauerhaften Datenträger oder — falls dies nicht möglich ist und unbeschadet der Definition des Begriffs „dauerhafter Datenträger“ in der Richtlinie 2011/83/EU — in Form eines Dokuments, das vom Anbieter zur Verfügung gestellt und dem Nutzer übermittelt wird und das sich auf den Geräten, die die Nutzer in der Regel verwenden, leicht herunterladen, öffnen und einsehen lässt. Um den Endnutzern die Entscheidung zu erleichtern, sollten die Betreiber auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Im Interesse der Vergleichbarkeit und zur Verringerung der Befolgungskosten sollte die Kommission nach Konsultation des GEREK ein Muster für solche Vertragszusammenfassungen festlegen. Die vor Vertragsabschluss bereitgestellten Informationen und das Muster der Vertragszusammenfassung sollten fester Bestandteil des endgültigen Vertrags sein. Die Vertragszusammenfassung sollte kurz und leicht lesbar sein, am besten nicht länger als eine einseitig bedruckte DIN-A4-Seite oder, wenn verschiedene Dienste in einem Vertrag gebündelt werden, nicht länger als drei einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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